Bauschutt ist ein Gemisch aus mineralischen Stoffen wie:
- Beton, bewehrt und unbewehrt
- Ziegelsteine
- Natursteine
- Sand
- Mauerwerk
- Betonabbruch
- Fliesen
- Kacheln
- Dachziegel
- Keramik
- Porzellan
- Waschbecken
Maximale Kantenlänge bis 80 cm, ansonsten gilt eine gesonderte Vergütung.
Diese Abfälle können nur dann als Bauschutt entsorgt werden, wenn Sie Ihren Bauschuttcontainer frei von Störstoffen halten, bzw. keine der folgenden Störstoffe bei Anlieferung vorhanden sind.
Störstoffe sind:
- Kabel oder Rohre
- Strohmatten Sauerkrautplatten
- Holzreste und Sägespäne keine Isolier- und Dämmstoffe keine Gipskartonplatten
- Dachpappe
- Styroporplatten
- Glasreste
- Glasbausteine
- Kunststofffolien, Farbeimer und Lackdosen
- Tapetenreste
- Ytongsteine
- Rigips oder Fermacell
- Putzreste und Putzarmierung
Sollten sich dennoch die zuvor genannten Störstoffe in dem Container befinden, müssen
den Container als „Baumischabfall“ entsorgen und Ihnen den Aufwand für die Sortierung und die höheren Entsorgungskosten in Rechnung stellen!